Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Von der Arbeitsagentur mit dem Vermittlungs- und Aktivierungsgutschein AVGS gefördert

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es neben der Beratungsförderung der Länder noch einen weiteren Weg zur Vorbereitung auf die Existenzgründung: Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Hier kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ein individuelles Coaching (Heranführung an eine sebstständige Tätigkeit) fördern.

Die wichtigsten Informationen über diese Maßnahme sind auf dieser Seite. Darüber hinaus bieten wir  ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in unserem Gründerbüros in Weiterstadt, Michelstadt, Weinheim oder Aschaffenburg an. Hier stellen wir uns und unsere Arbeitsweise vor und wir können Deine Fragen in Ruhe besprechen.

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsutschein beantragen?

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschen (AVGS) können Arbeitslose mit ALG I bei der Agentur für Arbeit beantragen. Ebenfalls beantragen können diesen Gutschein von Arbeitslosigkeit Bedrohte (vor Ende der Befristung oder Kündigung) und Hochschulabsolventen die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Arbeitslose mit ALG II beantragen den Gutschein beim Jobcenter. In beiden Fällen gilt, dass die Erteilung des Gutscheins im Ermessen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters liegt.

Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung, wenn ich den Gutschein erhalten habe?

Das Coaching ist für Dich dann vollkommen kostenfrei, da wir über unseren Bildungsträger die Maßnahme direkt mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abrechnen. In vielen Fällen übernimmt die Agentur auch die Fahrtkosten zur Maßnahme nach Weinheim, Weiterstadt, Aschaffenburg oder Michelstadt.

Was wird im Existenzgründungscoaching vermittelt?

Wir vermitteln alle relevanten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die Du für Deine Selbstständigkeit benötigst. Wir entwickeln mit Dir Dein Geschäftskonzept und erarbeiten konkrete Maßnahmen. 'Selbstverständlich unterstützen wir auch bei der Umsetzung und helfen so eine Entscheidungsgrundlage aufzubauen. Die exakten Beratungsinhalte stimmen wir dabei persönlich auf Deine Bedürfnisse ab. Eine Liste der möglichen Themen des Coachings findet man hier.

Was sind die Gründe für ein solches Coaching?

Im Coaching erhältst Du Expertenwissen und verbesserst Deine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
Du erhältst eine neutrale Bewertung durch qualifizierte Berater - Unvoreingenommeneit und Ehrlichkeit stehen hier an erster Stelle.
Ein Coach kann helfen, Gedanken und Wünsche zu konkretisieren, sortieren und zu priorisieren.
Ein Coaching kann Dir zu neuem Selbstbewusstsein verhelfen und die mentale Stärke aufbauen.
Ein Coach unterstützt dabei, Entscheidungsgrundlagen aufzubauen und Entscheidungen umzusetzen.

Was sind die Rahmenbedingungen des Coachings?

Je nach bewilligten Stunden dauert diese Maßnahme 4 - 6 Wochen. In dieser Zeit finden zwischen 10 und 20 persönliche Termine statt. Für diese Termine entsteht für Sie eine Anwesenheitspficht. Das Coaching findet in unseren Geschäftsräumen:
in Aschaffenburg, Michelstadt/Odenwald, Weinheim, Weiterstadt bei Darmstadt statt.
Diese Büros wurden für die Maßnahme geprüft und sind akkrediert.
Ebenfalls möglich ist eine ausschließliche Beratung per Video-Meetings.

Was ist ein Bildungsträger und was sind seine Aufgaben?

Wir haben uns für eine Zusammenarbeit mit einem renommierten Bildungsinstitut entschlossen. In der Zeit der Maßnahme arbeiten wir als Honorarkräfte für dieses Institut und leiten den AVGS-Gutschein zunächst an dieses weiter.

Welche Informationen benötigt der Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur oder Jobcenter?

  • Maßnahmennummer für Weiterstadt: 415/406/22
  • Maßnahmennummer für Michelstadt: 415/419/22
  • Maßnahmennummer für Video-Coaching: 627/43/22
  • Maßnahmennummer für Aschaffenburg: 715/93/22

Termin für ein kostenfreies Erstgespräch vereinbaren:

telefonisch:

  • Weiterstadt: 06151-860 47 14
  • Michelstadt: 06061- 96 96 922
  • Aschaffenburg: 06021-9216521
  • Weinheim: 0179-53 95 783

Online:

Gründerberatung in Präsenz oder Online

Die Beratungen im Rahmen eines AVGS-Gutscheins erfordern laut Genehmigung der Arbeitsagentur vom 25.03.2020 keine persönliche Anwesenheit am Ort der Beratung. Eine Beratung kann auch telefonisch oder per Video-Konferenz stattfinden. Hierzu sind wir technisch und organisatorisch aufgetellt.
Den Antrag auf einen AVGS kann auch formlos per Mail an die Arbeitsagentur gerichtet werden. Hierfür ist hier eine Vorlage. Auch die Bewilligung hierfür bekommst man von der Agentur auf dem Postweg.

Auch das kostenfreie Erstberatungsgespräch zwischen Dir und uns kann in jedem Fall telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Während der Geschäftszeiten erreichst Du uns unter 06061 - 96 96 922 oder online:

KOSTENLOSER
ERSTKONTAKT

Vereinbare ein kostenfreies persönliches Erstgespräch oder ein telefonisches Kontaktgespräch. Hier lernst Du unsere Berater, unsere Büros und unsere Vorgehensweise kennen und erhältst bereits erste wertvolle Tipps.

Telefonisch:
Michelstadt: 06061-96 96 922
Weinheim: 0179-539 57 83
Aschaffenburg: 0176 - 20 12 99 81
Weiterstadt: 06151-860 47 14

Online: