Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Nutzen Sie den Neuanfang, um Ihr Potenzial voll zu entfalten und Verantwortung für Ihren Erfolg zu tragen. In der Selbstständigkeit erwarten Sie Flexibilität, Gestaltungskraft und neue finanzielle Wege. Wir begleiten Sie achtsam durch diesen Prozess.

Förderung – Gründungszuschuss

Beratungsförderung – AVGS

Fachkundige Stellungnahme
Förderung – Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss stellt eine bedeutsame Hilfe der Agentur für Arbeit dar, um Ihnen den Weg in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu erleichtern. Grundvoraussetzung für die Zusage ist üblicherweise ein Restanspruch auf Leistungen von mindestens 150 Tagen zum Einreichungsdatum. In einem ersten Zeitfenster von sechs Monaten umfasst diese Förderung die Fortzahlung Ihrer Bezüge sowie einen pauschalen Beitrag zur sozialen Vorsorge. Daraufhin ist eine Fortführung für weitere neun Monate möglich. Da der Prozess der Antragstellung vielschichtig ist und formelle Hürden oft eine Barriere bilden, begleiten wir Sie professionell durch sämtliche Phasen. Wir stehen Ihnen bei der präzisen Formulierung des Antrags sowie bei der Erstellung der nötigen Konzepte und Finanzpläne zur Seite. Unser gemeinsames Ziel ist eine fundierte Vorbereitung, die Ihr unternehmerisches Vorhaben fachlich untermauert und Ihnen die nötige Sicherheit für Ihren Neustart schenkt.


Fachkundige Stellungnahme
Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentrales Dokument für den Gründungszuschuss. Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist – und hat großen Einfluss darauf, ob der Antrag bewilligt wird.
Für unsere Beratungskund:innen (freie Beratung oder AVGS) erstellen wir die fachkundige Stellungnahme ohne zusätzliche Kosten.
Wenn Sie nur die Stellungnahme benötigen bieten wir ein schlankes Festpreis-Paket ab 240 €: inklusive Prüfung Ihres beschreibenden Businessplans (bis 24 Seiten), der Stichhaltigkeit der Finanzplanung für den Gründungszuschuss und einem persönlichen Feedbackgespräch Ihnen.

Beratungsförderung – AVGS
Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Ihre Beratung vollständig von der Agentur für Arbeit finanziert werden. Sie erhalten damit ein Budget, das Sie für eine individuelle, auf Ihre Gründung zugeschnittene Beratung einsetzen können.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden AVGS zu beantragen und klären mit Ihnen, ob und wie Sie die Voraussetzungen erfüllen. Anschließend nutzen wir den Gutschein gezielt für Ihre Gründungsberatung – von der Klärung Ihrer Idee über den Businessplan bis hin zur Vorbereitung auf Gespräche mit der Arbeitsverwaltung.
Vor einer so intensiven Beratung führen wir immer ein kostenfreies Erstgespräch. Dabei klären wir Ihre Themen, besprechen den Umgang mit der Agentur für Arbeit und erstellen bei Bedarf ein Angebot für Ihre Sachbearbeitung – und Sie lernen uns in Ruhe kennen.
Unsere AVGS-Beratungen sind u. a. an unseren Standorten Weiterstadt, Michelstadt, Bonn und Heidelberg zugelassen – und wir bieten alle Beratungen auch online an.
Überzeugen Sie sich selbst in einem kostenfreien Erstgespräch an unseren Standorten in Weiterstadt, Heidelberg Michelstadt oder Bonn
Die nächsten Veranstaltungen zum Thema
GründungsForum: Gründung aus der Arbeitslosigkeit
18. November 2026
19:00
Online

Reinhard Butz
GründerForum: Gründung aus der Arbeitslosigkeit
6. Jänner 2027
19:00
Online

Reinhard Butz
Häufige Fragen
Ja, eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ist auch ohne großes Eigenkapital möglich. Für Gründerinnen und Gründer stehen spezielle staatliche Förderungen und zinsgünstige Darlehen bereit, um den Start zu finanzieren. Wichtig zu wissen ist, dass auf keine dieser Optionen ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Die wichtigsten Finanzierungsbausteine im Überblick:
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Gründungszuschuss (ALG I): Eine Förderung von derzeit bis zu 22.140 € (Wert für Westdeutschland), aufgeteilt in zwei Phasen (6 Monate Grundförderung + 9 Monate Sozialversicherungs-Pauschale).
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KfW-Startgeld: Ein Förderdarlehen des Bundes von bis zu 200.000 € – davon können bis zu 80.000 € flexibel für Betriebsmittel wie Miete, Marketing oder den eigenen Unternehmerlohn genutzt werden. Die durchleitende Bank fordert hierfür in der Regel keine banküblichen Sicherheiten.
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Mikrodarlehen der Länder: Viele Bundesländer bieten unkomplizierte Kleinkredite bis ca. 35.000 € an, die speziell für Vorhaben mit geringem Eigenkapital konzipiert sind.
Unser Tipp:
Gerade bei einer Gründung mit wenig Startkapital kommt es auf eine präzise Budgetierung an. Es sollte strikt zwischen sofort notwendigen Investitionen (z. B. Betriebsmittel, Kern-Marketing) und Ausgaben, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, unterschieden werden.Da die Agentur für Arbeit und die Banken für die Bewilligung dieser Mittel zwingend einen tragfähigen Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme verlangen, empfiehlt sich eine strukturierte Vorbereitung.
Gerne prüfen wir in einem kostenfreien Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen, welche Förderwege für Ihre Geschäftsidee optimal sind – wahlweise online oder an unseren Standorten in Weiterstadt, Heidelberg, Michelstadt und Bonn.
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Kurz gesagt: Das AVGS-Gründungscoaching liefert Ihnen das nötige Wissen vor der Gründung, während der Gründungszuschuss Ihren Lebensunterhalt nach dem Start finanziell absichert. Es sind zwei unterschiedliche Förderungen der Agentur für Arbeit, die sich perfekt ergänzen.
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AVGS-Gründungscoaching (Die Vorbereitung): Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird ein professionelles 1:1-Coaching komplett für Sie finanziert. Hier klären wir vor dem Start alle Fragen zu Ihrer Geschäftsidee, dem Marketing, der Rechtsform und erstellen gemeinsam den Finanz- und Businessplan.
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Gründungszuschuss (Die finanzielle Hilfe): Dies ist eine monatliche, nicht rückzahlbare Finanzspritze für bis zu 15 Monate, die Ihren Neustart in die hauptberufliche Selbstständigkeit wirtschaftlich absichert.
Brauchen Sie beides?
In der Praxis: Ja, absolut. Um den Gründungszuschuss überhaupt beantragen zu können, fordert die Arbeitsagentur einen tragfähigen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme. Genau diese Bausteine erarbeiten wir gemeinsam im kostenfreien AVGS-Coaching. Sie nutzen also das Coaching, um die maximale Chance auf den Zuschuss zu haben.Nutzen Sie unser kostenfreies, rund einstündiges Erstgespräch. Wir besprechen Ihre persönliche Situation, den optimalen Umgang mit der Arbeitsagentur und erstellen das passende Angebot für Ihr gefördertes Gründercoaching
Unser Tipp: Seien Sie vorsichtig bei aggressiven Versprechen wie „Garantiert zum Gründungszuschuss“ – auf diese Förderung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Seriöse Anbieter prüfen Ihre Idee vorab ehrlich und geben kein Erfolgsversprechen ab. Wichtig für Sie: Beginnen Sie ein AVGS-Coaching immer erst dann, wenn Ihnen die Zusage (der Gutschein) Ihrer Arbeitsagentur schriftlich vorliegt. Ansonsten riskieren Sie, die Kosten selbst tragen zu müssen
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Am Anfang können Sie die Buchhaltung meist allein machen – oft ist es für Kleingründer ohnehin schwer, eine freie Kanzlei zu finden. So begleiten wir Sie Schritt für Schritt:
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Steuerklarheit: Wir erstellen mit Ihnen einen Finanzplan als Basis für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
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Software-Auswahl: Wir finden das passende Buchungsprogramm mit DATEV-Schnittstelle für Sie.
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Sicherheit: Wir beraten Sie exakt passend zu Ihrem Anforderungsprofil.
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Für unser kostenfreies Erstgespräch müssen Sie keinerlei Unterlagen mitbringen. Es dient ganz entspannt dem Kennenlernen und der Klärung Ihrer ersten Fragen zum Weg in die Selbstständigkeit.Im Erstgespräch klären wir gemeinsam:
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Wo drückt der Schuh aktuell am meisten?
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Welcher Beratungsbedarf besteht?
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Welcher Weg (Infosheets, Seminare oder Einzelberatung) ist für Sie optimal?
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Förderung – Gründungszuschuss

Beratungsförderung – AVGS

Fachkundige Stellungnahme
Förderung – Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss stellt eine bedeutsame Hilfe der Agentur für Arbeit dar, um Ihnen den Weg in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu erleichtern.
Grundvoraussetzung für die Zusage ist üblicherweise ein Restanspruch auf Leistungen von mindestens 150 Tagen zum Einreichungsdatum. In einem ersten Zeitfenster von sechs Monaten umfasst diese Förderung die Fortzahlung Ihrer Bezüge sowie einen pauschalen Beitrag zur sozialen Vorsorge. Daraufhin ist eine Fortführung für weitere neun Monate möglich.
Da der Prozess der Antragstellung vielschichtig ist und formelle Hürden oft eine Barriere bilden, begleiten wir Sie professionell durch sämtliche Phasen. Wir stehen Ihnen bei der präzisen Formulierung des Antrags sowie bei der Erstellung der nötigen Konzepte und Finanzpläne zur Seite. Unser gemeinsames Ziel ist eine fundierte Vorbereitung, die Ihr unternehmerisches Vorhaben fachlich untermauert und Ihnen die nötige Sicherheit für Ihren Neustart schenkt.


Fachkundige Stellungnahme
Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentrales Dokument für den Gründungszuschuss. Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist – und hat großen Einfluss darauf, ob der Antrag bewilligt wird.
Für unsere Beratungskund:innen (freie Beratung oder AVGS) erstellen wir die fachkundige Stellungnahme ohne zusätzliche Kosten.
Wenn Sie nur die Stellungnahme benötigen bieten wir ein schlankes Festpreis-Paket ab 240 €: inklusive Prüfung Ihres beschreibenden Businessplans (bis 24 Seiten), der Stichhaltigkeit der Finanzplanung für den Gründungszuschuss und einem persönlichen Feedbackgespräch Ihnen.
Beratungsförderung – AVGS
Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Ihre Beratung vollständig von der Agentur für Arbeit finanziert werden. Sie erhalten damit ein Budget, das Sie für eine individuelle, auf Ihre Gründung zugeschnittene Beratung einsetzen können.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden AVGS zu beantragen und klären mit Ihnen, ob und wie Sie die Voraussetzungen erfüllen. Anschließend nutzen wir den Gutschein gezielt für Ihre Gründungsberatung – von der Klärung Ihrer Idee über den Businessplan bis hin zur Vorbereitung auf Gespräche mit der Arbeitsverwaltung.
Vor einer so intensiven Beratung führen wir immer ein kostenfreies Erstgespräch. Dabei klären wir Ihre Themen, besprechen den Umgang mit der Agentur für Arbeit und erstellen bei Bedarf ein Angebot für Ihre Sachbearbeitung – und Sie lernen uns in Ruhe kennen.
Unsere AVGS-Beratungen sind u. a. an unseren Standorten Weiterstadt, Michelstadt, Bonn und Heidelberg zugelassen – und wir bieten alle Beratungen auch online an.

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GründungsForum: Gründung aus der Arbeitslosigkeit
18. Nov. 2026
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Online
Wussten Sie, dass jährlich 30.000 Menschen aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich gründen? Starten auch Sie durch! Unser Live-GründungsForum bietet Ihnen den Fahrplan: Von Gründungszuschuss (150-Tage-Frist) und Businessplan bis zur Sozialversicherung. Kleine Gruppe, Raum für Ihre Fragen. Jetzt anmelden!

GründerForum: Gründung aus der Arbeitslosigkeit
6. Jän. 2027
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Wussten Sie, dass jährlich 30.000 Menschen aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich gründen? Starten auch Sie durch! Unser Live-GründerForum bietet Ihnen den Fahrplan: Von Gründungszuschuss (150-Tage-Frist) und Businessplan bis zur Sozialversicherung. Kleine Gruppe, Raum für Ihre Fragen. Jetzt anmelden!
